Hausordnung

Allgemein

Der Besucher erkennt mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Casino Interlaken AG («Casino Interlaken») das bestehende Hausreglement an. Der Aufenthalt im Casino und die Teilnahme an den angebotenen Glückspielen unterstehen der schweizerischen Gesetzgebung. Der Aussenbereich und alle Spielsäle sind videoüberwacht. Das Mindestalter für den Einlass ist 18 Jahre. Der Gesetzgeber schreibt für den Einlass in Spielbanken die Ausweispflicht vor. Als gültiger Ausweis gilt ein Pass, eine Identitätskarte oder ein Führerausweis sowie internationale Ausweise, die zur Einreise in die Schweiz berechtigen.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden Personendaten erhoben und archiviert, wobei die gespeicherten dem Datenschutz unterliegen.

Die datenschutzrechtlichen Sonderbestimmungen beschreibt ein separates Reglement, welches auf der Website https://casino-interlaken.ch/datenschutz/ einsehbar ist.

 

Hausrecht

Das Aufsichtspersonal des Casino Interlaken ist in Ausübung des Hausrechts zur Einhaltung der gültigen Hausregeln, der Sicherheit und des geregelten Spielbetriebs berechtigt, Gästen den Eintritt zu verweigern oder ein Hausverbot auszusprechen. Aus Gründen der widerspruchsfreien Kundenidentifikation ist das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art nicht gestattet.

 

Spielregeln und Gewinnmöglichkeiten

Die gültigen Spielregeln und Gewinnmöglichkeiten sind an allen Glücksspielautomaten einsehbar und bei den Spieltischen in Broschürenform ausgelegt. Mit der Aufnahme des Spieles erkennen die Gäste diese Regeln als verbindlich an. Den Anweisungen der Spielaufsicht ist Folge zu leisten. Fehlfunktionen an Glücksspielautomaten machen Spiele und Zahlungen ungültig. Gewinnauszahlungen sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

 

Fundstücke-Bargeld, Jetons und stehen gelassene Kredite

Gefundenes Bargeld, Jetons oder stehengelassene Kredite auf einem nicht bespielten Glückspielautomat (ADG) werden vom Casino Interlaken vier Wochen zwecks Rückgabe an die berechtigte Person aufbewahrt. Ist die berechtigte Person nicht ermittelbar, entscheidet nach dieser Frist die Geschäftsleitung über die weitere Verwendung. Das Casino Interlaken kann spätere Rückforderungen von berechtigten Personen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Sinne von Kulanzzahlungen begleichen, dies jedoch längstens bis ein Jahr nach dem Verlust.

 

Hausrecht

Zwecks Identifikation im Falle von geldwäschereirechtlich-relevanten Transaktionen oder Vorfällen registriert das Casinos Interlaken den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit der Spielerin oder des Spielers und kann dafür zur Ermittlung der korrekten Personendaten wiederholt Ausweisdokumente verlangen. Das Casino Interlaken erstellt eine Kopie des ihr vorgelegten Identitätsnachweises und bewahrt diese elektronisch oder physisch auf.

 

Kredite

Das Casino Interlaken erteilt keine Kredite.

 

Maximaler Gewinn

Den individuell möglichen Maximalgewinn an den ADG entnehmen Sie der Slot-Spielbeschreibung. Er beträgt in der Regel CHF 25’000.–.

 

Betrug und Manipulation

Das Casino Interlaken überprüft täglich den ordnungsgemässen Zustand aller Spielgeräte, um einen geregelten und fairen Spielbetrieb zu gewährleisten. Manipulationen oder Betrugsversuche durch Dritte werden immer angezeigt und ziehen eine schweizweite Spielsperre nach sich.

 

Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäscherei

Jeder Versuch der Geldwäsche wird angezeigt. Zur besonderen Abklärung kann der verantwortliche Mitarbeiter der CI AG gestützt auf geldwäschereirechtliche Bestimmungen zusätzliche Daten vom Gast einfordern.

 

Trinkgelder und Zuwendungen anderer Art

Trinkgelder für Angestellte, die am Spielbetrieb beteiligt sind, werden an die Spielbank weitergeleitet. Diese verwaltet sie separat und schüttet diese zu 100% an die Angestellten, die am Spielbetrieb beteiligt sind, aus. Zuwendungen anderer Art an Angestellte (aller Angestellten des Casino Interlaken) sind nicht zulässig.

 

Spielsuchtprävention

Das Casino Interlaken legt grossen Wert auf den gesetzlichen Sozialschutz. Es wendet angemessene Massnahmen an zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Spielsucht und vor dem Tätigen von Spieleinsätzen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen (exzessives Geldspiel). Im Bedarfsfall können verantwortliche Mitarbeitende des Casinos Interlaken zur besonderen Abklärung zusätzliche Daten des Gastes einfordern.

 

Fotografieren

Im Casinos Interlaken ist fotografieren (oder vergleichbare elektronische Bildaufzeichnungen) für den eigenen Zweck gestattet, wenn dabei das Persönlichkeitsrecht von Dritten nicht verletzt wird. Die Verwendung von Bildern des Casinos Interlaken (Innen- und Aussenraum) zu kommerziellen Zwecken bedarf es eines schriftlichen Einverständnisses der Geschäftsleitung.

 

Mobile Datenträger (Smartphone, Laptops, Tablets)

Die Nutzung mobiler Datenträger ist im Casino Interlaken eingeschränkt, um Spielbetrug oder etwaige Spielmanipulation unter Hilfe von technischen Hilfsmitteln zu unterbinden.  Im Live Game Bereich und an den Slotmaschines ist der Einsatz nicht erlaubt. Die Entscheidung ob ein mobiler Datenträger genutzt werden kann z.B. an der Bar obliegt der Geschäftsleitung und der Dienstleitung.

 

Änderungen

Das Casino Interlaken behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Die auf der Website https://casino-interlaken.ch/hausordnung/ publizierte Fassung ist die jeweils aktuell gültige.

Version vom 01. September 2023